Hausordnung des Geschäftshauses/Pension (inkl. Boardinghouse)
1. Verpflichtung der Nutzer der Pension/Mieter der Büroeinheiten
Die Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Nutzer (Pension) und
gewerblichen Mieter des Hauses. Voraussetzung dafür ist die gegenseitige Rücksichtnahme.
Die Nutzer sind verpflichtet, das ihnen lt. Nutzungsvertrag überlassene Eigentum der Pension
sachgemäß zu behandeln.
2. Schutz vor Lärm
Jeder Nutzer/Mieter ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in den Räumen, im
Haus und auf dem Grundstück unterbleibt.
Unbedingte Ruhe ist im Interesse aller von 22.00 - 6.00 Uhr (an Wochenenden und Feiertagen
bis 9.00 Uhr) und in der Mittagszeit von 13.00 - 15.00 Uhr einzuhalten. Radios, Fernseher, CDPlayer
etc. sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
3. Sicherheit
- Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten.
- Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden
Stoffen ist untersagt.
- Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln am Wasser-, Gas- oder Stromleitungssystem
sind sofort das zuständige Versorgungsunternehmen und die Hausverwaltung/ Pension zu
benachrichtigen. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen.
- Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen.
- Unbefugten/Unbekannten Personen ist kein Zutritt zu gewähren.
- Die Hauseingangstüren sind über Gegensprechanlage zu öffnen.
4. Reinigung
- Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu halten.
- Der anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container
entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten. Sondermüll und Sperrgut
gehören nicht in diese Behälter. Sie sind nach der Satzung der Stadt gesondert zu entsorgen.
5. Tierhaltung
- Haus- und Kleintiere sind nur mit Zustimmung der Pension erlaubt.
- Eine erteilte Zustimmung kann widerrufen werden, wenn durch das Tier andere Nutzer/Mieter des Hauses belästigt werden oder eine Gefährdung zu befürchten ist.
6. Verstopfungen der Hausleitungen
Die Nutzer/Mieter haben darauf zu achten, dass in Toiletten und Waschbecken keine Essenreste, Reinigungstücher, Damenhygieneartikel etc. zu entsorgen sind. Kosten, welche auf das Fehlverhalten der
Nutzer/Mieter zurückzuführen sind, werden entsprechend umgelegt.
7. Lüften und Heizen
- Die Räume sind täglich auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt
durch möglichst
kurzfristiges, aber ausreichendes Öffnen der Fenster (Anlage A). Zum
Treppenhaus bzw. Flur darf
nicht entlüftet werden.
Bei Frost hat der Nutzer/Mieter Vorkehrungen zu treffen, dass Versorgungsleitungen
insbesondere Wasserleitungen nicht einfrieren.
- Das Trocknen von Wäsche oder ähnlichem feuchten Wirtschaftsgut ist in den
Appartements/Räumen der Pension und in den Fluren strengstens untersagt. Es ist dafür
der Trockenraum in der Tiefebene zu nutzen.
8. Nichtraucher
In den Appartements/Räumen der Pension ist das Rauchen grundsätzlich untersagt.
9. Fahrzeuge
- Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen ist nur auf den Parkflächen gestattet. Autos
oder Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel
und Reparaturen durchgeführt werden.
- Beim Befahren der Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
- Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur am Fahrradstand (Eingang zum
Innenhof) und im Fahrradhäuschen gestattet.
10. Hausschlüssel
- Eine dauerhafte Überlassung des Hausschlüssels an hausfremde Personen darf nur mit
Zustimmung der Hausverwaltung/Pension erfolgen. Bei längerer Abwesenheit ist der
Hausschlüssel bei der Hausverwaltung/Pension oder bei einer Person des Vertrauens zu
hinterlegen.
- Im Falle des Verlustes des Hausschlüssels ist dies unverzüglich der Hausverwaltung/
Pension mitzuteilen. Dies ist von großer Wichtigkeit, weil das Schließsystem codiert ist und
bei Verlust eines einzelnen Schlüssels zur Erneuerung der Schließanlage führen kann. Der
Nutzer/Mieter wird in diesem Fall zum Ersatz haftbar gemacht.
11. Rauchwarnmelder
Bei Funktionsstörungen der installierten Rauchwarnmelder ist die Hausverwaltung/Pension
unverzüglich zu informieren. Bei einer Appartement/Büro-Nutzungs/Mietdauer länger als 30
Tage durch den Nutzer/Mieter, sind installierte Rauchmelder im Appartement/Büro vom
jeweiligen Nutzer/Mieter monatlich auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Die installierten
Rauchwarnmelder dürfen durch den Nutzer/Mieter weder entfernt, versetzt, überklebt, mit
Farbe überstrichen oder auf sonstige Weise in ihrer Funktion behindert werden. Sofern dies
missachtet wird und deshalb ggf. ein neuer Rauchwarnmelder installiert werden muss bzw.
anderen Schäden in Folge dessen entstehen, werden dem Nutzer/Mieter die entstehenden
Kosten in Rechnung gestellt.
12. Treppenhausbeleuchtung
Der Nutzer/Mieter hat Schäden an der Treppenhausbeleuchtung umgehend der
Verwaltungsleitung des Hauses/der Pension zu melden.
13. Beschädigungen
- Der Nutzer/Mieter ist verpflichtet, ihm bekannt werdende Schäden bei Meidung von
Schadensersatzansprüchen der Hausverwaltung/Pension sofort zu melden.
- Der Nutzer/Mieter haftet für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung seiner
Vertragspflichten entstehen. Seinem Verschulden steht das seiner Familienangehörigen,
Mitarbeiter, Beauftragten, Lieferanten und beauftragten Handwerker etc. gleich. Der
Nutzer/Mieter trägt die Beweislast dafür, dass ein Verschulden nicht vorgelegen hat.
Schadenersatzleistungen erfolgen zum Wiederbeschaffungswert.
14. Wertgegenstände
Es besteht keine Haftung der Pension/des Vermieters bei Beschädigung, Zerstörung
oder Diebstahl von eingebrachten Wertgegenstände oder Sachen.
Bei berechtigtem Anlass kann die Hausordnung von der Geschäftsleitung geändert werden.
Wolfen, Juni 2022
Anlage A
Richtiges Lüften und Heizen in den Wintermonaten
Mehrmals täglich sind kurze Stoßlüftungen erforderlich. Ergänzend dazu ist nach dem
Duschen und Kochen in den Pensions-Appartements für ausreichende Belüftung zu sorgen,
um Schimmelbildung zu vermeiden. Wäschetrocknen in den Pensions-Appartements ist nicht
gestattet. Gegenwärtig kann der Trockenraum im Haus genutzt werden.
Für entstehende Schimmelbildung bei nicht vertragsgerechtem Verhalten wird der Nutzer der
Pension/Mieter der Büroräume haftbar gemacht.
Richtiges Heizen
- Hauptaufenthaltsräume sollten eine Temperatur von mind. 18-20°C haben
- In Schlafräumen sind auch 16°C in Ordnung.
- Türen zwischen warmen und kalten Räumen geschlossen halten.
- Mehrmals täglich eine kurze Stoßlüftung von 5-10 Minuten (je nach Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außenluft) bei weit geöffnetem Fenster. Zuvor jedoch das Heizkörperthermostat runter drehen, danach wieder hoch.
- Vor dem Schlafengehen und morgens nach dem Aufstehen stoßlüften, da zu dieser Tageszeit
die Räume besonders feucht sind.
- Keine Dauerlüftung bei gekipptem Fenster, da hier der Luftaustausch bis zu einer Stunde dauert, die
Innenwände auskühlen und es zu einem enormen Energieverlust kommt.
- Nach dem Duschen oder Baden Fenster im Bad kurzzeitig weit öffnen, bei fensterlosem Bad auf
funktionierende Lüftungsanlage achten.
- Soweit möglich auf Luftbefeuchter verzichten.