Allgemeine Geschäftbedingungen

GVGbR Wolfen, Pension/Boardinghouse (im Folgenden Pension genannt)


A. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung von Pensions-Appartements (Einbett/Mehrbett) zur Beherbergung und Aufenthalt sowie alle für den Gast/Nutzer(im Folgenden Kunde genannt) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.

 

Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte schriftliche Bedingungen ergänzt werden.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.


3. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Appartementbuchung schriftlich zu bestätigen.

4. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.


B. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Appartements bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Appartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

4. Die Pension ist berechtigt den Preis zu ändern, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Appartements, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer wünscht und die Pension dem zustimmt sowie sich Verbrauchsparameter aufgrund Zeitraumänderungen erhöhen.

 

5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Pension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
 

6. Das Nutzungsentgelt ist, sofern nicht anders vereinbart, in voller Höhe im Voraus zur Zahlung fällig. Rechnungen der Pension sind grundsätzlich sofort nach Zugang und ohne Abzug von Skonto oder sonstigen Nachlässen fällig. Bei vereinbarten Barzahlungen ist die Fälligkeit des Nutzungsentgelts grundsätzlich am Tag der Anreise. Checks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden.

 

7. Eine  Bezahlung über Rechnung via Banküberweisung erfolgt nur nach Vereinbarung.

Die Pension ist berechtigt, für jede Mahnung nach Zahlungsverzugseintritt eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 € zu erheben. Bei Zahlungsverzug ist die Pension weiterhin berechtigt, die jeweils geltenden Verzugszinsen in jeweils gesetzlich geltender Höhe  über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz zu verlangen. Der Pension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

8. Der Pension bleibt es vorbehalten, bei vertraglich erforderlichen und angebrachten Rahmenbedingungen die jeweiligen Pensions-Appartementüberlassungen zu protokollieren.  

 

9.  Beinhaltet der Preis für ein Pensions-Appartement monatliche Nebenkosten, umfassen diese Nebenkosten die monatlichen Betriebskosten als Vorauszahlung, welche spätestens zum Kalenderjahr abgerechnet werden. Unter Betriebskosten werden die in Anlage 3 (§ 27) zur 2. Berechnungs-VO – II. BV genannten Kosten verstanden. Der Nutzer schuldet somit neben dem Nutzungsentgelt für das Appartement gemäß Nutzungsvertrag die monatlichen Nebenkosten als Vorauszahlungsbetrag in der jeweils im Nutzungsvertrag angegebenen Höhe.                                     

 

 

C. Appartementbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Appartements, es sei denn, die Pension hat die Bereitstellung bestimmter Appartements bestätigt.

 

2. Soweit nicht anders vereinbart, stehen gebuchte Appartements dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Mit der Übergabe der Appartementschlüssel erfolgt die Übergabe des Appartements an den Kunden im vertrags- und ordnungsgemäßen Zustand,  welchen der Kunde mit Übernahme der Schlüssel  anerkennt. Festgestellte Mängel im Appartement sind durch den Kunden unverzüglich zu melden(Punkt E.1).

 

3. Soweit nicht anders vereinbart, sind gebuchte Appartements vom Kunden bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Pension das Recht, gebuchte Appartements nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Pension steht insoweit das Rücktrittsrecht zu.

4. Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die Appartements der Pension spätestens 11.00 Uhr geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Appartements den vollen gültigen Übernachtungspreis dem Kunden in Rechnung stellen.

 

5. Soweit nicht anders vereinbart, ist das Rauchen in den Appartements grundsätzlich untersagt. Wird gegen diese Vereinbarung verstoßen, fällt eine Vertragsstrafe für die anfallenden Reinigungskosten in Höhe von 20,00 EUR pro Nutzungstag an. Dem Kunden bleibt der Nachweis einer geringeren Schadenshöhe vorbehalten.
 

6. Die Einnahme von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen Kunden unterbleibt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet ist.

 

7. Der Kunde darf die gebuchten Appartements nicht an andere, nicht angemeldete Personen überlassen, selbst wenn die Zeit für die er bezahlt oder reserviert hat noch nicht verstrichen ist. Hier verweisen wir speziell auf das jeweils gültige Meldegesetz.

 

8. Die Pension oder ihre Beauftragten haben das Recht, die Appartements jederzeit zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder für Prüfungs-/Instandhaltungsmaßnahmen zu betreten. Auf persönliche Belange/Verhinderung des Kunden ist Rücksicht zu nehmen.

 

9. Bei einer längeren Nutzungsdauer der Appartements (> 30 Tage) durch den Kunden bestimmt die Pension, dass der Kunde nach Ablauf der jeweils durch den BGH aktuell bestimmten Zeitspanne Schönheitsreparaturen in den jeweiligen Appartements vornehmen muss.

 

 

D. Außerordentliche Kündigung, Verzugsfolgen, Vertragsrücktritt

 

1. Der Vertrag kann von der Pension fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden, insbesondere wenn der Kunde oder der ihm zuzurechnende Nutzer sich trotz Abmahnung nicht an die vertraglichen Bestimmungen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung hält; des Weiteren, wenn durch den Aufenthalt der Betrieb oder die Sicherheit der Pension oder andere Personen gefährdet oder beeinträchtigt werden sowie bei Zahlungsverzug hinsichtlich des Nutzungsentgeltes, eines nicht unerheblichen Teilbetrages des Nutzungsentgeltes oder der Schadenersatzleistungen gemäß  Punkt E.

 

Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension die Nutzungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Pension steht in diesem Fall Schadensersatz wegen des Ausfalls anderweitiger Vermietung in Höhe des vereinbarten Nutzungsentgelts zu. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt der Pension vorbehalten. Die Pension macht bei Zahlungsrückständen jeglicher Art von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und kann die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern.

 

2. Ferner ist die Pension berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei höherer Gewalt oder wenn andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, wenn die Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen etwa bezüglich der Person des Kunden oder des Zweckes gebucht werden, die Pension begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vertragsleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist, der Kunde die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unter- oder weitervermietet oder auf sonstige Weise Unbefugten den Gebrauch der Räumlichkeiten überlässt.

 

Bei somit berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

3. Bei Buchungsstornierung des Kunden wird generell eine einmalige Gebühr von 5,00 € fällig.

 

Kommt es zur Absage im Zeitraum zwischen 28 und 14 Tagen vor der Anreise, ist eine Stornogebühr von 80 % der jeweiligen Rechnungssumme fällig, bei Absage unter 14 Tagen beträgt die  Stornogebühr 100 % ,  sofern in allen Fällen keine Ersatzvermietung zustande kommt.

 

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist oder der, der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

 

 

E. Haftung

1. Der Kunde haftet gegenüber der Pension für die durch ihn, oder ihm zuzurechnende Nutzer oder Gäste und Angehörige schuldhaft verursachten Schäden am Objekt der Pension oder Inventar.

 

Die Beweislast dafür, dass ein Verschulden nicht vorliegt, trifft grundsätzlich den Kunden.

Für abhanden gekommene oder beschädigte Inventarteile muss der Kunde der Pension Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der anfallenden Reparaturkosten leisten. Mängel und Schäden sind vom Kunden unverzüglich gegenüber der Pension anzuzeigen. Wird ein Schaden nicht oder nicht rechtzeitig gemeldet, haftet der Kunde für eine eingetretene Vergrößerung der Schäden oder Folgeschäden auch, wenn ihm an dem ursprünglichen Mangel oder Schaden kein Verschulden trifft.

Die Pension ist berechtigt, eine Kaution zur verlangen.

 

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Kaution bis spätestens am Anreisetag – in Form einer Barzahlung – im Rahmen der Appartementübergabe/-übernahme, in Höhe des vereinbarten Wertes durch den Kunden an die Pension zu entrichten. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Übergabe des Appartements an die Pension, sofern gemäß Pkt. E Abs. 1 keine Schadensersatzansprüche durch die Pension an den Kunden bestehen.

 

2. Über Wertgegenstände oder eingebrachte Sachen des Kunden wird kein Verwahrvertrag mit der Pension begründet. Demzufolge besteht keine Haftung der Pension bei Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl von eingebrachten Wertgegenstände oder Sachen. Es obliegt dem Kunden eigenständig Versicherungen abzuschließen.

 

Für Diebstähle im Appartement kann eine Haftung der Pension nur dann übernommen werden, wenn der Nachweis auf grobe Fahrlässigkeit durch die Pension, auch Erfüllungshilfen der Pension erbracht wird. Dieser Nachweis obliegt dem Kunden.

 

3. Soweit der Kunde von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück der Pension Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen von auf dem Grundstück abgestellten Kraftfahrzeugen bzw. Fahrzeugen jeglicher Art und deren Inhalten haftet die Pension demzufolge nicht.

 

4. Sonstige Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Verletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen.

 

F. Schlussbestimmungen
 

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Ge-schäftsbedingungen für die Pensionsaufnahme sollen schriftlich erfolgen.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.  Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.

 

3.  Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- u. Wechselstreitigkeiten - ist im kfm. Verkehr der Sitz d. Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.

4.  Es gilt deutsches Recht.

 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Pensions-aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


 

Stand  September 2020